Die GRÜNE Kreistagsfraktion begrüßt nach Aussage ihres Fraktionsvorsitzenden Hubert Kück die Forderung der Xantener Stadtverwaltung in Sachen Salzbergbau, sich mit einer Resolution an die Landes- und Bundesregierung zu wenden. Ebenso sehen es die GRÜNEN im Weseler Kreistag kritisch, weitere Gebiete für den unterirdischen Abbau von Steinsalz zu erschließen. Die damit verbundenen Probleme müssten nun „dringend auf einer höheren Ebene anerkannt werden“.
Ebenfalls müssen die bereits seit langem auftretenden Schäden an der Oberfläche für die Geschädigten ernsthaft zur Kenntnis genommen werden. „Der Verursacher muss auch in Haftung genommen werden können“, so Kück.
Erfassung- und Schlichtungsstelle für Geschädigte bereits mehrfach gefordert
Seine Fraktion beobachtet die Situation für die Geschädigten schon seit Jahren. Immer wieder würde berichtet, dass Schäden an Gebäuden nicht anerkannt oder Verfahren in die Länge gezogen würden, da sich niemand zuständig fühle. Die GRÜNEN hatten bereits mehrfach eine Erfassung- und Schlichtungsstelle für durch den Salzbergbau Geschädigte gefordert. Eine Erfassungsstelle könnte zum Beispiel bei der Kreisverwaltung angesiedelt werden, eine Schiedsstelle analog zur Schlichtungsstelle für Schäden durch den Steinkohlebergbau beim Regionalverband Ruhr in Essen.
K & S liefert mehr Fragen als Antworten – Geschädigte ernst nehmen
„Es kann doch nicht sein, dass Geschädigte auf den guten Willen eines Gutachters vertrauen müssen, der vom potenziellen Schadensverursacher beauftragt und bezahlt wird. Das ist ein Treppenwitz,“ so der Fraktionsvorsitzende. Von der Firma K & S hatten die GRÜNEN mehrfach Transparenz und Eigeninitiative bei Schadensregulierungen durch Bodensenkungen, die durch den Salzbergbau verursacht werden, eingefordert.
Die neuerliche Äußerung des Betriebsleiters in Borth führe aber nach Ansicht von Kück eher zu mehr Fragen als Antworten. „Wenn Herr Weber behauptet, in der Verursacherfrage würde man Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn man den Steinkohlebergbau mit dem Salzbergbau vergleiche, kann man doch nun wirklich nur noch den Kopf schütteln. Den Geschädigten ist es schlichtweg egal, warum es zu Bodensenkungen kommt. Das ist eben keine Frage der Quantität von Fällen, sondern es handelt sich um individuelle Schäden, die reguliert werden müssen“, so Kück.
Verursacher büßt Glaubwürdigkeit ein – nicht eine Schlichtungsstelle
Wenn K & S jetzt auch noch behaupte, die Gefährdung von Gebäuden seien „eigentlich nicht vorhanden“ und würden „sehr langsam“ verlaufen, dann werde sehr deutlich, dass man Tatsachen herunterspielen wolle. Kück: „Wenn Herr Weber behauptet, es würden kaum Schäden zu erwarten sein und keine Gefahr vorliegen, dann ist umso unverständlicher, warum es so viel Widerstand seitens K & S gegen die Schlichtungsstelle gibt. Dem könnte die Firma dann doch mit größter Gelassenheit entgegensehen.
„Die Einlassung von Herrn Weber, eine solche Schlichtungsstelle würde ‚falsche Erwartungen wecken‘ werte ich als den Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Nicht die Einrichtung einer neutralen, unabhängigen Erfassungs- und Schlichtungsstelle kostet Glaubwürdigkeit, sondern das durchschaubare Taktieren der Firma K & S,“ so Kück abschließend.