Auf unsere Initiative im Kreistag hin trat am 14.03.2025 eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zum Schutz von Igeln und Kleintieren in Kraft. Danach dürfen im Kreis Wesel Mähroboter nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betrieben werden.
Mähroboter können insbesondere bei Igeln gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen und stellen daher eine große Gefahrenquelle für sie dar. Igel sind deshalb so verletzungsgefährdet, weil sie in der Dämmerung und nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie überrollt und schwer verletzt oder gar getötet werden. Diese Gefahrenquelle kann leicht vermieden werden, indem die Nutzung der Geräte auf den Tag beschränkt wird.
Weiter lesen
|