Aus der Historie ist bekannt, dass sich aus der Gebührennachkalkulation generell ein
Überschuss ergibt der höher liegt als die Verwaltungsprognose aus dem Vorjahr erwarten lässt. Eine vollständige Überführung des Überschusses in die Rücklage ist aus unserer Sicht nicht nötig, allerdings soll der Rücklagentopf auf 10 Millionen Euro begrenzt werden. Mit dem Überschuss könnten die kreiseigenen Kommunen und mithin die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.
