Die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Kreisverwaltung künftig regelmäßig im Ausschuss für Soziales und Arbeit über die Situation der Frauenhäuser und aktuelle Entwicklungen informiert.

Ab dem vierten Sitzungszug 2026 soll in jeder Sitzung ein entsprechender Bericht erfolgen. Damit soll dieses wichtige Thema engmaschig politisch begleitet und möglicher Handlungsbedarf frühzeitig erkannt werden.

Mit Blick auf die Istanbul-Konvention, die Regelungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Bund und dem ab 01.01.2032 geltenden Rechtsanspruch „auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie deren Kinder“ aus dem Gewalthilfegesetz (GewHG), möchten die antragstellenden Fraktionen eine engmaschige Begleitung dieses Themas sicherstellen.

Daher wird die Verwaltung gebeten, die Politik regelmäßig in den jeweiligen Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Arbeit auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen zu halten.

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