Anlässlich der Fragestunde für Gremiumsmitglieder in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit am 29. Mai 2024 antwortete die Verwaltung auf die Frage nach den Bearbeitungszeiten zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen , dass diese zurzeit 10 bis 12 Monate betrage. Der Schwerbehindertenausweis bietet aber für die betroffenen Menschen zahlreiche Nachteilsausgleiche und verhilft zu Chancengleichheit und Selbstbestimmung. Daher ist es wichtig, dass die Berechtigung durch Vorlage des Behindertenausweises unter Angabe des Grades der Behinderung (GdB) schnellstens nachgewiesen werden kann, denn zu einer inklusiven Gesellschaft gehört untrennbar auch die Nutzung eines breiten Angebotes an Leistungen und Hilfen. Eine Bearbeitungszeit von 10 bis 12 Monaten ist daher aus unserer Sicht weder zumutbar noch vertretbar.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Wie begründet die Verwaltung, dass die Bearbeitung der Anträge zur Erteilung eines Behindertengrades in Verbindung mit der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bis zu 12 Monaten dauert?
- Wer ist konkret für die Bearbeitung der Anträge für den Kreis Wesel zuständig?
- Welche Bearbeitungszeiten können üblicherweise bei benachbarten Kommunen und Kreisen für die Ausstellung entsprechender Ausweise verzeichnet werden?