Rund 3,5 Millionen Euro beträgt in diesem Jahr die festgestellte Kostenüberdeckung aus 2023 für den Bereich der Müllverbrennungsanlage im Kreis Wesel. Zumindest 2,5 Millionen Euro davon wollen wir an die Kommunen zurückerstatten, damit dort die Müllgebühren gesenkt werden können. CDU, SPD und FDP im Kreistag stimmten gegen eine Erstattung.

Eine vollständige Überführung des Überschusses in die Rücklage ist aus unserer Sicht nicht nötig, denn es besteht bereits ein ausreichender Rücklagentopf von rund 15,5 Millionen Euro. „Diese hohe Rücklage ist aus unserer Sicht vollkommen ausreichend, um alle möglichen Risiken bei Reparaturen, Revisionen und beim Anstieg der CO2-Abgaben in den nächsten Jahren solide abzudecken“, findet Kreistagsmitglied Jürgen Bartsch.

Um eine Mehrheit im Kreistag für ihr Vorhaben zu ermöglichen, boten wir an, von den 3,5 Millionen Euro eine Million Euro zusätzlich in den Rücklagetopf zu überführen. Dadurch könnten die Bürgerinnen und Bürger mit 2,5 Millionen Euro entlastet werden. Selbst gegen diesen Vorschlag stimmten dann aber CDU, SPD und FDP.

Gebührenüberschuss gehört den Bürgerinnen und Bürger

Seit Jahrzehnten bereits, so Bartsch, sei die Verwaltung in ihrer Prognose viel zu pessimistisch, indem die Einnahmen für Folgejahre zu gering und die Ausgaben zu hoch eingeschätzt würden. „Am Ende des Jahres wurde in aller Regel wieder ein deutlicher Überschuss erwirtschaftet. Deshalb spricht alles dafür, diese erneute Kostenüberdeckung an die Kommunen und damit an die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler im Kreis Wesel zurückzuzahlen“, so Bartsch abschließend in seiner Bewertung.