Wir kritisieren das Verbot von E-Scootern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und regen eine Überprüfung der aktuellen Regelungen an. Bereits im März diesen Jahres hatte sich unser verkehrspolitischer Sprecher Lukas Aster zu diesem Thema geäußert und dabei auf erhebliche Ungereimtheiten hingewiesen.
Das Verbot, welches auf einem Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen GmbH basiert, wird als kritisch betrachtet. Auslöser des Gutachtens und der darauf basierenden Verbotsempfehlung an den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) waren vereinzelte E-Scooter-Brände im europäischen ÖPNV. Einige wenige Vorfälle mit Rollern unbekannter Hersteller schränken somit eine Vielzahl versicherter E-Scooter-Fahrer in Deutschland ein. Brände von E-Scootern im deutsche Nah- und Fernverkehr sind aktuell nicht belegt.
„Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum E-Scooter anders behandelt werden als akkubetriebene Fahrräder und Rollstühle, deren Mitnahme im ÖPNV erlaubt ist“, erklärt Lukas Aster. Im Gegensatz zur NIAG und anderen Verkehrsbetrieben erlaubt beispielsweise die Deutsche Bahn die Mitnahme von E-Scootern im Fernverkehr.
Darüber hinaus weist der TÜV darauf hin, dass E-Scooter über ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie Pedelecs verfügten und mit der unabhängigen Drittprüfung als Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis eine zusätzliche Sicherheitsebene eingezogen sei.
Lukas Aster folgert daraus: „Zwar erscheint ein Verbot größerer Akkus in unterirdisch geführten Stadtbahnabschnitten nachvollziehbar. Diese haben wir aber in den Kreisen Wesel und Kleve und im ganzen Verkehrsbereich der NIAG nicht, wohl aber eine hohe Notwendigkeit, die letzte Meile auf dem Land mit dem E-Scooter zurücklegen zu können. Von daher muss deutschlandweit eine rechtlich standfeste Kompromisslösung formuliert werden, die es einerseits den Betriebsleitern erlaubt, die TÜV-geprüften Brandschutzmaßnahmen für die Sicherheit aller Fahrgäste durchzusetzen, andererseits die E-Scooter als wichtigen Teil in die Verkehrswende zurückzuholen, vor allem auf dem Land.“
Wir regen daher eine einheitliche Regelung an, die den realen Risiken gerecht wird und den Nutzern von E-Scootern die gleiche Mobilität im ÖPNV ermöglicht wie den Fahrern von anderen akkubetriebenen Fahrzeugen.