Wir freuen uns über die Genehmigung des Doppelhaushalts und sehen darin eine Bestätigung unserer jahrelangen, soliden und nachhaltigen Finanzpolitik für den Kreis Wesel. Regierungspräsident Thomas Schürmann hatte Ende Juli dem Kreis ferner bestätigt, dass der Hebesatz ordnungsgemäß sei und somit für das laufende Jahr um 0,45%-Punkte gesenkt werden konnte. Auch die Einschätzung aus Düsseldorf, dass auf die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen hinreichend Rücksicht genommen wurde, begrüßen wir ausdrücklich.
„Genau wie der Regierungspräsident sehen wir es als enorm wichtig an, die Inanspruchnahme der Rücklage auf ein Minimum zu begrenzen. Nur so können wir für die nächsten Jahre die nachhaltige Haushaltsführung sicherstellen. Darauf können sich die Menschen in den kreisangehörigen Gemeinden verlassen.“ Kück sieht es weiterhin als wichtige Aufgabe von Politik und Kreisverwaltung an, durch eine umsichtige Haushaltsführung den beabsichtigten fiktiven Haushaltsausgleich zu erreichen bzw. zu erhalten. Zum unsicheren Umfeld gehören laut Kück auch die steigenden Kosten im Bereich der Sozialleistungen und der Wiedereingliederung von Menschen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen.
LVR muss stärker seine Rücklagen einsetzen, um Kreise und Kommune zu entlasten
Die Landschaftsumlage des LVR prägt diese Kosten in erheblichen Maße. Der LVR hatte bereits im Dezember 2023 seinen Hebesatz in Höhe von 15,45% gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen. CDU, SPD und FDP hatten für eine Steigerung der Umlage gestimmt. „Die Erhöhung wird daher auch unseren Haushalt weiterhin stark belasten. Im Gegensatz zum Kreis Wesel könnte allerdings der LVR den steigenden Bedarf aus seiner Ausgleichsrücklage finanzieren, ohne seine Leistungen einschränken zu müssen“, so Kück. „Sinnvoll sei es außerdem, dass der LVR seinen personellen „Wasserkopf“ bei der Verwaltung abbaue und sich mehr auf die eigentlichen Aufgaben konzentriert. Davon würden wir alle profitieren.“