Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln hat jüngst eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und Kleintieren erlassen. Danach dürfen Mähroboter nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betrieben werden.
Mähroboter können insbesondere bei Igeln gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen und stellen daher eine große Gefahrenquelle für sie dar. Igel sind deshalb so verletzungsgefährdet, weil sie in der Dämmerung und nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie überrollt und verletzt oder gar getötet werden. Diese Gefahrenquelle kann leicht vermieden werden, indem die Nutzung der Geräte auf den Tag beschränkt wird.
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Frage:
- Wie schätzt die Kreisverwaltung in ihrer Funktion als Untere Naturschutzbehörde die Umsetzung der Initiative der Stadt Köln (und auch weiterer Kommunen in Deutschland) für den Kreis Wesel ein?
