Mähroboter können insbesondere bei Igeln gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen und stellen daher eine große Gefahrenquelle für sie dar. Igel sind deshalb so verletzungsgefährdet, weil sie in der Dämmerung und nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie überrollt und schwer verletzt oder gar getötet werden. Diese Gefahrenquelle kann leicht vermieden werden, indem die Nutzung der Geräte auf den Tag beschränkt wird.
Bereits im April erwachen die meisten Igel aus dem Winterschlaf und kurz darauf beginnt die Paarungszeit. Der Nachwuchs wird im Sommer ausgetragen und steht in noch höherer Gefahr als das Muttertier unter die Mähroboter zu geraten, da diese Igeljunge aufgrund ihrer Größe nicht als Hindernis erkennen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
- Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen in Anlehnung an die Verfügung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln zur Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Kreisgebiet zum Schutz von Igeln und Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten.
- Die Kreisverwaltung wird gebeten, die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (Internetauftritt, Social Media, Radio, Printmedien etc.) im Rahmen einer Aufklärungskampagne zu nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht und in der Dämmerung, hinzuweisen. Die Informationen der Verwaltung sollen auch den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.