Das Zunehmen von häuslicher Gewalt erfordert nach Ansicht der GRÜNEN Kreistagsfraktion einen Ausbau der Schutzeinrichtungen für die betroffenen Personen, zu denen nicht nur Frauen, sondern auch Männer, Behinderte und queere Personen gehören. In vielen Fällen suchen die Betroffenen die Schutzeinrichtungen in Begleitung der von ihnen betreuten Kinder auf. Im Kreis Wesel ist mit dem Angebot von zwei Frauenhäusern der Mindeststandard erfüllt, nicht aber die Anforderung der Istanbul-Konferenz. Da es sich bei der Einrichtung von Schutzhäusern für von Partnerschaftsgewalt betroffene Personen um eine Aufgabe des Landes handelt, für die sowohl Landes- als auch Bundesmittel zur Verfügung stehen, sind hier die benötigten Förderungen von den Trägern zu beantragen.
Auf unseren Antrag hin, hat dann Anfang März der Kreistag einstimmig beschlossen, dass die Kreisverwaltung bei der Landesregierung klären soll, für welche Personengruppen genau Schutzhäuser vom Land NRW gefördert werden, welche Kriterien dabei die Schutzhäuser erfüllen müssen und ob der Kreis Wesel aufgrund seines bestehendes Angebots Chancen auf Förderung erhält. Außerdem soll beim „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“ nach Präventionsmaßnahmen gefragt werden und geprüft werden, ob eine Priorisierung von Schutzhausbewohnenden bei der Wohnungsvergabe möglich ist.
Zum Antrag geht es hier.