Noch viel Sand im Getriebe beim Thema Kies
Auf unsere Initiative im Kreistag hin trat am 14.03.2025 eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zum Schutz von Igeln und Kleintieren in Kraft. Danach dürfen im Kreis Wesel Mähroboter nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betrieben werden.

Mähroboter können insbesondere bei Igeln gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen und stellen daher eine große Gefahrenquelle für sie dar. Igel sind deshalb so verletzungsgefährdet, weil sie in der Dämmerung und nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie überrollt und schwer verletzt oder gar getötet werden. Diese Gefahrenquelle kann leicht vermieden werden, indem die Nutzung der Geräte auf den Tag beschränkt wird.

Bereits im Oktober 2024 haben wir im Ausschuss für Umwelt und Planung die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten,  ob eine Allgemeinverfügung (analog zur Regelung in der Stadt Köln) auch für den Kreis Wesel möglich ist. Im November haben wir schließlich einen Antrag gestellt, mit dem Auftrag an die Verwaltung eine Allgemeinverfügung in Anlehnung an die Verfügung der Stadt Köln zu erlassen. Darüber hinaus wurde der Kreis gebeten, parallel eine Aufklärungskampagne zur Aufklärung der Bürger*innen auf die Gefahren von Mährobotern durchzuführen.

Unser Antrag wurde in der Kreistagssitzung im Dezember erfolgreich beschlossen. Die Allgemeinverfügung wurde nun im April erlassen, die Aufklärungskampagne des Kreises ist gestartet.

Zu unserer Anfrage aus dem Oktober 2024 geht’s hier

Zum unserem Antrag aus dem November 2024 geht’s hier

Informationen des Kreises zur Allgemeinverfügung

Weitere Informationen und Tipps zum Igelschutz auf der Homepage der Stadt Köln