Der Deutsche Landkreistag hat Ende letzten Jahres den „Handlungsleitfaden IT-Grundschutz“ verabschiedet. Vor diesem Hintergrund fragen wir an und bitten um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Setzt der Kreis Wesel die inhaltlichen Anforderungen des Handlungsleitfadens bereits um?
- Wenn nein, welche Anforderungen müssten nachgebessert werden?
- Welcher zeitlicher und monetärer Aufwand ist dafür erforderlich?
- Möchte der Kreis das Erreichen der Basis- oder der empfohlenen Standardanforderungen erreichen?
- Stellen der Kreis Wesel und/oder das KRZN sicher, dass auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechenden IT-Grundschutz vorhalten? Wenn ja, wie?