Der Deutsche Landkreistag hat Ende letzten Jahres den „Handlungsleitfaden IT-Grundschutz“ verabschiedet. Vor diesem Hintergrund fragen wir an und bitten um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:

  1. Setzt der Kreis Wesel die inhaltlichen Anforderungen des Handlungsleitfadens bereits um?
  2. Wenn nein, welche Anforderungen müssten nachgebessert werden?
  3. Welcher zeitlicher und monetärer Aufwand ist dafür erforderlich?
  4. Möchte der Kreis das Erreichen der Basis- oder der empfohlenen Standardanforderungen erreichen?
  5. Stellen der Kreis Wesel und/oder das KRZN sicher, dass auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechenden IT-Grundschutz vorhalten? Wenn ja, wie?