Bereits am 14. Januar 2021 war der Kreisverwaltung eine große Verunreinigung eines Baches und des Mommbachs angezeigt worden. Es waren große Mengen Gülle in eine Versickerungsmulde für Regenwasser gelangt und in den Graben und den Mommbach übergetreten.
Am 19. Januar dieses Jahres ist eine erneute Verunreinigung der beiden Gewässer festgestellt worden. In diesem Fall ist Silagesickersaft in denselben Abschnitt des Grabens gelangt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bis zur kommenden Sitzung des Umwelt- und Planungsausschuss am 22.03.2022 um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
Um welche Mängel handelt es sich im Detail?
- Konnten diese Mängel nicht bereits mit der Fertigstellung der Anlagen- und Gebäudebestandteile festgestellt und beseitigt werden?
- Welche Genehmigungen sind von wem für den Betrieb der Anlagen erteilt worden?
- Ist für den Betrieb die erste Umweltinspektion erst nach dem Gülleeintrag durchgeführt worden?
- Welche Mängel wurden im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen festgestellt?
- Welche formalen und veterinärrechtlichen Mängel sind festgestellt worden?
- Dem Umweltinspektionsbericht ist außer den veranlassten Sofortmaßnahmen nicht zu entnehmen, welche festgestellten Mängel mit welcher Frist abzustellen waren und ob eine Mängelbeseitigung überhaupt erfolgt ist?
- Der Austritt der Silagesickerwässer kann durch eine nicht ordnungsgemäße Lagerung und/oder Abdeckung der Silage erfolgt sein. Welche Anforderungen sieht die Genehmigung vor (befestigte Fläche, Aufkantung, Abdeckung o.ä.)?
- Ist eventuell zusätzliche Silage auf einer nicht geeigneten Fläche gelagert worden?
- In welcher Form werden die Flächen für die Lagerung und den An-und Abtransport der Mengen für die Biogasanlage entwässert, da die reine Versickerung in die umgebenden Flächen unwahrscheinlich erscheint?
- Wurde die Nachrichtenbereitschaftszentrale beim LANUV verständigt und wenn nein, warum nicht?