Wir haben uns im Rahmen unserer Haushaltsberatungen intensiv mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf befasst.
Zentrales Ziel der Kreistagsmehrheit ist es dabei, die Kommunen zu schonen und gleichzeitig die Verwaltung finanziell so auszustatten, dass sie ihre vielfältigen, z. T. neuen, Aufgaben erfüllen kann.
Gemäß unseren Beratungen ist dabei ausgehend vom Entwurf kein darüberhinausgehender Einsatz von Ausgleichsrücklage vorzusehen. Auf Grund der Tatsache, dass die Verwaltung, unterstützt durch die Kreistagsmehrheit von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU, in den letzten Jahren, trotz vielfältiger Krisen, erfreulicherweise sehr erfolgreich den Haushalt bewirtschaftet hat, ist nunmehr bereits im Planansatz die Ausgleichsrücklage durch einen globalen Minderaufwand von 1% (8,3 Mio. Euro) in beiden Haushaltsjahren zu schonen, um weiterhin Stabilität beim Hebesatz von max. 36,4 Punkte bereits in der Mittelfristplanung zu gewährleisten und auch gegenüber den kreisangehörigen Kommunen zu signalisieren.
Die Absenkung des Hebesatzes bitten wir primär durch Effekte im Bereich des Personaletats sowie durch Ergebnisverbesserungen bzw., falls notwendig, über einen zusätzlich vertretbaren Ansatz beim globalen Minderaufwand darzustellen.
Zudem ist es sehr erfreulich, dass es gemäß Veränderungsdienst, im Nachgang zu den aktualisierten Zahlen der Verkehrsunternehmen, im Vergleich zum Haushaltsentwurf bei der ÖPNV-Umlage im Jahr 2024 zu einer geminderten Zahllast von 3,4 Mio. Euro und in 2025 von 3,2 Mio. Euro gemäß Veränderungsdienst kommen wird.
Somit können sich die Kommunen des Kreises Wesel auch in den aktuell finanziell schwierigen Zeiten darauf verlassen, dass Verwaltung und Kreistagsmehrheit alle finanziell vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Kommunen zu entlasten, ohne die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gefährden oder zugunsten einer kurzfristigen Maximalentlastung die langfristige Perspektive zu vernachlässigen.
Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU beantragen für den Doppelhaushalt 2024/2025 folgende Beschlussfassung vorzunehmen:
1. Die Kreisumlage wird für das Jahr 2024 auf einen Hebesatz von 35,95 % festgelegt und für das Jahr 2025 auf 36,2 %.
2. Der Haushalt des Kreises Wesel wird um einen globalen Minderaufwand in Höhe von 1,0 % (8,3 Mio. €) für beide Haushaltsjahre gekürzt.
3. Die Bezuschussung der Vereine/Verbände erfolgt gemäß der als Anlage 1 beigefügten Liste.
4. Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Tagesordnungspunkt „Waldmehrung und -umbau sowie strategischer Flächenaufkauf“ im zweiten Sitzungszug 2024 zu berücksichtigen. Ziel ist eine Bewertung der mit Sperrvermerk versehenen Mittel von 1.0 Mio. Euro, um die damit verbundene Zielsetzung nun endlich zeitnah umsetzen zu können. (Die Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks wird dem Umwelt- und Planungsausschuss übertragen.)
5. Der Landrat wird zudem gebeten, zur Schonung der Liquidität der kreisangehörigen Kommunen Optimierungen bei den Zahlungszeitpunkten für die Kreisumlagezahlungen vorzunehmen und in der Haushaltssatzung zu verankern.