Überschüsse bei Müllgebühren sollen an Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

SPD stimmt nach Beratungen gegen Antrag der GRÜNEN.

In der vergangenen Sitzung des Kreistages wurde die neue Abfallgebührensatzung für die Jahre 2024-2025 beschlossen. Die neue Satzung sieht eine mäßige Erhöhung der Abfallgebühren vor, die aber dennoch deutlich unter den hohen Gebühren letzter Jahrzehnte liegen.

Vor dem Hintergrund, dass das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof (AEZ) in der Vergangenheit trotz konservativer Finanzplanung stets Überschüsse erwirtschaften konnte, hatte die GRÜNE Kreistagsfraktion beantragt, dass der Kreistag nach Vorliegen der Nachkalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2023 darüber entscheidet, in welchem Umfang ein ggf. gegenüber der Planung verbessertes Ergebnis zu einer direkten Erstattung an die Kreiskommunen verwendet wird.

Bartsch: „Zwingend geboten, die Überzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen.“

Dabei ginge es den GRÜNEN nach Ansicht von Kreistagsmitglied Jürgen Bartsch aus Rheinberg vor allem um die Höhe der Rücklagen. „Diese müssen auskömmlich sein, um mögliche Risiken wie Reparaturen und weitere unvorhergesehene Ausgaben abzudecken. Auch sollte die Verstetigung der Gebühren im Blick behalten werden.“ Wenn die Rücklagen jedoch ein darüber hinaus gehendes Maß erreichen, halten es die GRÜNEN im Kreistag für zwingend geboten, die Überzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen.

SPD spricht sich gegen Rückzahlungen aus

Bartsch weiter: „Dies verstehen wir unter sozialer Politik. Warum hingegen die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion trotz Beratungen und einer Sitzungsunterbrechung nicht bereit waren, einer Rückzahlung an die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet zuzustimmen, erschließt sich uns nicht“. So beschloss am Ende der Kreistag den Antrag der GRÜNEN mit den Stimmen von CDU und FDP mehrheitlich.

Zum Antrag geht es hier.